Bekanntgebung: Gemeinnützigkeit Anerkennung

Wir sind froh Ihnen mitteilen zu dürfen, dass Finanzamt Hamburg am 16.07.2020 dass von Verein für eine Nachhaltige Digitale Gesellschaft e.V. die Beantragung der Gemeinnützigkeit zur Sicherung der Steuerbefreiung anerkannt hat.

Eintragung ins Vereinsregister

„Vereine müssen sich nicht ins Vereinsregister eintragen lassen. Erst durch die Eintragung erlangt ein Verein allerdings die Rechtsfähigkeit.“

Hiermit geben wir bekannt das am 25.06.2020 unter Registerblatt VR 24408 ist die nachstehend wiedergegebene Eintragung von Verein für eine Nachhaltige Digitale Gesellschaft e.V ins Vereinsregister erfolgte.